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60 Jahre Grundgesetz, Ausbau des Sozialstaatsgrundsatzes und Erosion bei den Grundrechtsgarantien
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Abstract
Zusammenfassung
Das Grundgesetz hat sich als eine stabile Grundordnung für eine von rechtsstaatlichen und sozialstaatlichen Verpflichtungen getragene Demokratie bewährt. Vor allem die Grundrechte erwiesen sich durch die Interpretationen des Bundesverfassungsgerichts als ausbaufähige Normen. Der Stagnation des Projekts einer europäischen Verfassung steht jedoch die Europäisierung des Rechts der EU gegenüber, die die unverbrüchliche Gewährleistung der Grundrechte durch das Bundesverfassungsgericht gefährden könnte.
Schlagwörter: Grundgesetz, Demokratie, Grundrechte, Bundesverfassungsgericht, Sozialstaat