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Das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Die strafrechtliche Verfolgung schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Jugoslawien-Krieg

Heiner Adamski

Volltext: PDF

Abstract


Aus dem Text

In der niederländischen Hauptstadt Den Haag ist ein Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia) (ICTY) mit der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht während des Krieges im Hoheitsgebiet der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien befasst. Das Gericht – das in den Medien oft „Haager Kriegsverbrechertribunal“ oder kurz „Haager Tribunal“ genannt wird – muss sich mit der grauenvollen Bilanz des Versuchs einer militärischen Lösung politischer Konflikte auseinandersetzen. Es wurde eingerichtet, weil die Völkergemeinschaft Verletzungen des Völkerstrafrechts nicht ungeahndet lassen will und weil es noch keinen Internationalen Strafgerichtshof als ständige und weltweit zuständige Einrichtung gibt (siehe Gegenwartskunde 1/1999. S. 57ff.). Das speziell für den „Fall Jugoslawien“ geschaffene Gericht darf also nicht mit dem geplanten Internationalen Strafgerichtshof verwechselt werden. Auf welcher Rechtsgrundlage und wie wurde dieses „Ad-hoc-Gericht“ gegründet? Auf welcher Rechtsgrundlage wird es tätig?

Schlagwörter: UN, Charta der Vereinten Nationen, Haager Tribunal, Völkerrecht


Literaturhinweise