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Entscheidungsverfahren im Bundesrat: Problemfall Zuwanderungsgesetz

Heiner Adamski

Volltext: PDF

Abstract


Aus dem Text

Die Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Zuwanderungsgesetz, das im April 2002 den Bundesrat unter aufsehenerregenden Kontroversen und inszenierter Empörung passiert hatte, wird kaum – wie üblich – der letzte förmliche Akt zum Zustandekommen dieses Gesetzes sein. Vermutlich wird erst das Bundesverfassungsgericht feststellen müssen, wie die Länder, die je nach Einwohnerzahl über unterschiedlich viele Stimmen verfügen, abzustimmen haben: Einheitlich oder mehrheitlich? Das ist nach einer 53 Jahre währenden Praxis, die – auf der Grundlage des Art. 51 Abs. 3 Grundgesetz – von der einheitlichen Stimmabgabe ausging, fürwahr eine überraschende, unerwartete Problemstellung. Dass sie entstand, liegt an der Schärfe der politischen Auseinandersetzungen um ein „Zuwanderungsgesetz“ und am herannahenden Wahlkampf. Beides hat nun sogar die bundesstaatliche Verfassung in Mitleidenschaft gezogen.

Schlagwörter: Bundesrat, Bundesländer, Föderalismus, Grundgesetz, Migration


Literaturhinweise