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Tierschutz zwischen Religions- und Berufsfreiheit: das Problem des Schächtens

Heiner Adamski

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Abstract


Aus dem Text

Das deutsche Tierschutzgesetz enthält entsprechend der grundgesetzlich gebotenen religiösen Neutralitätspflicht des Staates und im Übrigen auch nach christlicher Tradition keine religiös-rituell geprägten Rechtsvorschriften für die Schlachtung von Tieren. Es verlangt lediglich im Rahmen allgemeiner ethischer Wertvorstellungen eine Betäubung der Tiere vor der Schlachtung. Für viele in der Bundesrepublik Deutschland lebende Menschen islamischen Glaubens und ebenso für Menschen jüdischer Religion sind aber religiöse Vorschriften zu einem Schlachten ohne Betäubung wichtig. … Das Tierschutzgesetz nimmt auf die „religiöse Dimension“ Rücksicht und ermöglicht Ausnahmegenehmigungen für das Schächten. Eine restriktive Praxis der Behörden und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bis hin zu einem Verbot des Schächtens durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1995 haben aber zu einer verfassungsrechtlichen Problemlage geführt. Das Bundesverfassungsgericht hat sie aufgrund einer Verfassungsbeschwerde geklärt …

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde, Religion, Tierschutz


Literaturhinweise