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Deutschland im Sicherheitsrat – Gestaltungsmöglichkeiten und Herausforderungen

Sven Bernhard Gareis

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Abstract


Aus dem Text

Am 27. September 2002 wurde Deutschland von der 57. Generalversammlung der Vereinten Nationen für eine neuerliche zweijährige Amtsperiode als Nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt. Mit 180 Ja-Stimmen von insgesamt 183 wahlberechtigten Staaten, erzielte Deutschland sein bislang bestes Ergebnis bei einer Wahl in dieses Gremium. Das Votum bedeutete einen bemerkenswerten Vertrauensbeweis trotz der Tatsache, dass Deutschland ohne Gegenkandidaten ins Rennen gegangen war. Damit tritt das Land am 1. Januar 2003 seine vierte Amtszeit im wichtigsten Hauptorgan der Weltgemeinschaft an, nachdem die Bundesrepublik Deutschland bereits 1977/78 und 1987/88 und das wiedervereinigte Deutschland in den Jahren 1995/96 im Sicherheitsrat vertreten war. Die DDR, die gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland 1973 den Vereinten Nationen beigetreten war, gehörte dem Rat einmal, nämlich 1980/81, an… Zugleich jedoch verweist diese überaus breite Mehrheit auch schon auf eines der Spannungsfelder, in welchem sich die deutsche Sicherheitsrats- Politik während der kommenden beiden Jahre wird bewegen müssen: Nicht umsonst witzelten gleich nach der Wahl auch europäische Diplomaten in New York mit Blick auf die deutsche Position in der Irak-Frage, dass nunmehr auch die „Achse des Bösen“ geschlossen hinter Deutschland stehe…

Schlagwörter: UN, Sicherheitsrat, Außenpolitik, UNO-Mandat, Internationaler Strafgerichtshof


Literaturhinweise