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Pressefreiheit versus Sicherheit

Heiner Adamski

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Abstract


Aus dem Text

Die in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Freiheiten und damit die Pressefreiheit sind … nicht grenzenlos. Sie finden nach Art. 5 Abs. 2 GG „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Zum Brief- sowie zum Post- und Fernmeldegeheimnis heißt es in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG: „Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“ Bedeutsam ist hier vor allem die Strafprozessordnung; ... Bei den Verfassungsbeschwerden ging es um diese Frage: Ist ein aufgrund § 12 Fernmeldeanlagengesetz gerichtlich angeordneter Zugriff auf Telefonverbindungsdaten der Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse von Journalisten im Rahmen von Strafverfahren mit dem Schutz der Pressefreiheit vereinbar?

Schlagwörter: Grundgesetz, Pressefreiheit, Bundesverfassngsgericht, Gesetze


Literaturhinweise