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Das „Ökosteuer-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts

Heinrich Pehle

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Abstract


Zusammenfassung

Die ökologische Steuerreform – im Folgenden, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, auch als „Ökosteuer“ bezeichnet – ist in jüngerer Vergangenheit wiederholt in die Schlagzeilen geraten. Insbesondere der Umstand, dass die Benzinpreise in Deutschland seit Mai 2004 mit durchschnittlich 1,20 Euro pro Liter Superbenzin auf eine bis dahin noch nicht erreichte Höhe gestiegen sind, was Wirtschaftsexperten als ernsthaftes Konjunkturrisiko werten, erregte die Gemüter und führte zu der von verschiedenen Seiten nachdrücklich erhobenen Forderung nach einer Abschaffung oder zumindest Senkung der Ökosteuer. So mancher Steuerkritiker hatte sich bis noch wenige Tage zuvor sogar erhofft, dass sich eine „Anti-Ökosteuer-Kampagne“ erübrigen könnte. Grund für diese Hoffnung hatte die Tatsache gegeben, dass der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere gegen die Ökosteuer gerichtete Verfassungsbeschwerden von gewerblichen Kühlhausunternehmen und Spediteuren zur Verhandlung angenommen und zu einem Verfahren, das am 13. November 2003 zunächst mündlich verhandelt wurde, gebündelt hatte. Wer auf eine höchstrichterlich verordnete Steuersenkung gesetzt hatte, wurde indes enttäuscht In seinem Urteil vom 20. April 2004 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen die Ökosteuer zurück, so dass die Ökosteuer weiterhin unverändert erhoben werden kann.

Schlagwörter: Umweltpolitik, Steuern, Konjunktur, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde


Literaturhinweise