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Hochschulrahmengesetz verfassungswidrig. BVG definiert die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes

Heiner Adamski

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Abstract


Zusammenfassung

In Deutschland sind viele Hochschulen und Nachwuchswissenschaftler seit Jahren in schwierigen Situationen. Viele Wissenschaftler haben keine oder nur vage Perspektiven. Nicht wenige jüngere Naturwissenschaftler gehen ins Ausland. Die Bundesregierung hat deshalb Reformen eingeleitet. Ein Hauptpunkt ist die Einrichtung so genannter 'Juniorprofessuren'. Weitere Punkte betreffen Studiengebühren und Studienabschlüsse. Die gesetzlichen Regelungen dazu wurden vom Bundestag im November 2001 und im April 2002 mit einem Fünften und einem Sechsten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes beschlossen. Die eigentliche Zuständigkeit und Verantwortung für die Hochschulen liegt aber bei den Ländern. Das Fünfte Gesetz ist nun aufgrund einer Klage der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig und damit nichtig erklärt worden.

Schlagwörter: Hochschulen, Länder, Föderalismus, Bundesverfassungsgericht


Literaturhinweise