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Kontinuität in der Grundsicherung: Jobcenter und Optionskommunen

Joß Steinke

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Abstract


Zusammenfassung

Nach zweieinhalb Jahren zähen Ringens haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat mit den erforderlichen Mehrheiten das Grundgesetz geändert und damit die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die bisherigen Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn) – die allerdings künftig einheitlich „Jobcenter“ heißen sollen – weiterarbeiten können. Gleichzeitig wurde auch für die so genannten Optionskommunen, die das SGB II eigenständig umsetzen, eine neue rechtliche Grundlage geschaffen.

Schlagworte: Arbeitsagenturen - Hartz IV - Grundgesetz - Jobcenter


Literaturhinweise