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Regeln die Länder ihre Haushaltspolitik neu? Reaktionen auf den Zwang zum Haushaltsausgleich durch die Föderalismusreform II

Roland Sturm

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Abstract


Zusammenfassung

Mit ihrer Zustimmung zur Föderalismusreform II haben sich alle Länder der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihren Haushalt spätestens zum Jahre 2020 ohne die Aufnahme von Krediten auszugleichen (die sogenannte „Schuldenbremse“). Mit der Gewährung von Konsolidierungshilfen ist die Auflage des Einhaltens eines Einsparweges verbunden, den der 2010 geschaffene Stabilitätsrat überwacht. Wie gehen die Länder mit der Umsetzung der Schuldenbremse in ihre Haushaltsgesetzgebung um?

Schlagwörter: Länderhaushalte, Schuldenbremse, Länderverfassung, Föderalismusreform


Literaturhinweise