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Die Judikative – Abhängigkeiten in einer Staatsgewalt, die keine ist?
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Abstract
Zusammenfassung
Die Gewaltenteilung ist in Bezug auf die Judikative nur unvollständig umgesetzt: zwar sind die Richter bei der Rechtsprechung unabhängig, jedoch sind die Gerichte in die Exekutive eingeordnet. Die Ministerialverwaltung hat die Justizstrukturen in der Hand, auch über die Richterkarrieren übt sie einen zwar indirekten, aber starken Einfluss aus. Das widerspricht dem europäischen Standard der Rechtsstaatlichkeit.
Schlagworte: Gewaltenteilung, Dritte Gewalt, Judikative, Richter