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Sanktionen im Sozialrecht (Hartz IV). Das Bundesverfassungsgericht erinnert den Gesetzgeber an die Menschenwürde

Heiner Adamski

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Abstract


Leseprobe

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Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 ein Grundsatzurteil zu einem sozialpolitisch und parteipolitisch konfliktträchtigen Problem in der deutschen Gesellschaft verkündet. Das Urteil ist im Zusammenhang der sog. Agenda 2010 zu sehen. Diese Agenda ist ein Konzept zur Reform des Sozialsystems und des Arbeitsmarktes mit tiefen sozialen Einschnitten (Verschlechterungen). Sie wurde angesichts stagnierender wirtschaftlicher Entwicklungen von 2003 bis 2005 von der aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebildeten Bundesregierung (dem zweiten Kabinett Schröder) auf der Grundlage der Mehrheiten in den gesetzgebenden Körperschaften Bundestag und Bundesrat umgesetzt. Ein Teil der Agenda ist das System Hartz IV. Dieser Begriff /– Hartz IV – hat Eingang gefunden in die Umgangssprache. Hartz IV wird mittlerweile als eine politische Hinterlassenschaft des SPD-Kanzlers Schröder gesehen und parteiintern zunehmend kritisch beurteilt. In Teilen der Sozialwissenschaften und in der Armutsforschung (hier besonders von Butterwegge) wird Hartz IV als Weg in die Armut gesehen. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht es u.a. um Sanktionen: um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die Grenzen der Kürzungen sozialer Leistungen. Das Urteil wird hier nach einigen erläuternden Hinweisen vorgestellt.

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht; Sozialpolitik; Arbeit; Agenda 2010; Hartz

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Bibliographie: Adamski, Heiner: Der CO2-Preis – ein geeignetes Instrument zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele?, GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 1-2020, S. 101-110.
https://doi.org/10.3224/gwp.v69i1.12


Literaturhinweise