Open Access Freier Zugang (Open Access)  Eingeschränkter Zugriff Zugang für Abonnent*innen oder durch Zahlung einer Gebühr

Das Bundesverfassungsgericht zur staatlichen Neutralität. Eine Analyse der Rechtsprechung anlässlich der Meldeportale von AfD-Fraktionen

Rainer Eckertz

Volltext: PDF

Abstract


Leseprobe

-----

Zusammenfassung

Die AfD-Fraktionen mehrerer Landtage haben sich in ihren Meldeportalen auf das staatliche Neutralitätsgebot als ein Grundprinzip der Verfassung berufen, das auch für die Schule gelte. Der jeweilige Sinn des Neutralitätsprinzips hängt aber von dem Kontext ab, für den es postuliert wird. Der Wortlaut des Grundgesetzes kennt den Begriff der Neutralität nicht. Erst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Prinzip der staatlichen Neutralität schrittweise und fallbezogen zu einem verfassungsrechtlichen Maßstab ausgebildet. Sie hat dieses Prinzip für die verschiedenen Anwendungsbereiche aus den diese speziell betreffenden Normen des Grundgesetzes hergeleitet und entsprechend unterschiedlich bereichsspezifisch konkretisiert. Die jeweiligen Konkretisierungen dürfen daher nicht ohne Beachtung ihres Zusammenhangs in einen anderen Bereich übertragen werden. Im Verhältnis zu den politischen Parteien ist der Staat um deren Chancengleichheit willen zur Neutralität verpflichtet, weil sie nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Die Schule ist aber kein Ort dieser politischen Willensbildung, sondern ein Ort der politischen Bildung.

Schlagwörter: Schule, AfD, Parteien, Chancengleichheit, politische Willensbildung, weltanschaulich-religiöse Neutralität, Demokratie

-----

Bibliographie: Eckertz, Rainer: Das Bundesverfassungsgericht zur staatlichen Neutralität. Eine Analyse der Rechtsprechung anlässlich der Meldeportale von AfD-Fraktionen, GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 2-2019, S. 261-269. https://doi.org/10.3224/gwp.v68i2.13


Literaturhinweise