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Unterricht mit rechts orientierten Schülern und mit Empörten – Probleme und Ideen

Sibylle Reinhardt

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Abstract


Zusammenfassung

Der Beutelsbacher Konsens trägt auch 2016: Das Verbot der Überwältigung, das Gebot der Kontroverse und die Orientierung am Schülerinteresse können Fragen moralischer Identität und Integrität einbeziehen. Das Verbot der Indoktrination meint dann nicht nur politische Positionen, sondern auch das Verbot moralischer Überwältigung, weil diese die Überwältigten zu leicht als Nicht-Menschen abstempeln und aus dem Diskurs treiben kann oder sie mit ihrem kognitiven bzw. emotionalen Anspruch gar nicht erreicht. Die Prinzipien können Emotionen von Mitleid bis Empörung erfassen und sie auf den Prüfstand der Analyse und Bewertung (Kontroversprinzip) stellen, damit moralisch-politische Urteilsbildung gefördert werden kann. Hiermit wäre zugleich eine zu schnelle gemeinsame politische Aktion verlangsamt und der Reflexion geöffnet. Und die Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses können den Schutz des einzelnen Lernenden vor Indiskretion bzw. Offenbarung einschließen und dadurch sein Interesse wahren. Zu solchen immer noch theoretischen Überlegungen muss die Praxis des Unterrichtens kommen. Dafür werden vier Unterrichtsplanungen vorgestellt, die exemplarisch den Umgang mit den gen. Gefahren bzw. mit den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses zeigen können.

Schlagwörter: Schule, Unterricht, Beutelsbacher Konsens, Rechte Orientierung

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Bibliographie: Reinhardt, Sibylle: Unterricht mit rechts orientierten Schülern und mit Empörten – Probleme und Ideen, GWP, 2-2017, S. 281-292. https://doi.org/10.3224/gwp.v66i2.10


Literaturhinweise