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Die Neuausrichtung des ZDF-Staatsvertrages

Heiner Adamski

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Abstract


Zusammenfassung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es angesichts der überragenden Bedeutung von Rundfunk und Fernsehen für Gesellschaft und Politik und damit für die demokratische Ordnung eine vom Staat geprägte und gewährleistete Rundfunkordnung. Rechtsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Staatsverträge bzw. Rundfunkstaatsverträge. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen über die Besetzung des Fernsehrates und des Verwaltungsrates des ZDF im ZDF-Staatsvertrag zum größten Teil für verfassungswidrig erklärt. Außerdem hat es konkrete Vorgaben für die neuen Regelungen gegeben. Künftig dürfen statt bisher etwa 44 Prozent höchstens ein Drittel der Mitglieder der beiden Organe aus dem staatlichen oder politischen Bereich kommen. Dabei dürfen Mitglieder von Regierungen und hochrangige Mitglieder der Exekutive - anders als zur Zeit - gar nicht mehr vertreten sein.

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Medien, Fernsehen, Staatsrundfunk

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Bibliographie: Adamski, Heiner: Die Neuausrichtung des ZDF-Staatsvertrages, GWP, 1-2015, S. 111-119. https://doi.org/10.3224/gwp.v64i1.18263


Literaturhinweise