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Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft. Müssen Steuervorteile des Ehegattensplittings auch eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften gewährt werden?
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Abstract
Zusammenfassung
Nach dem Gleichheitsgrundsatz haben in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Menschen den Anspruch auf Anwendung des Ehegattensplittings gestellt. Finanzämter haben das aber nicht akzeptiert. Die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes lassen das vom Wortlaut her auch nicht zu; im Gesetz ist von Ehe und Ehegatten die Rede. Aber ist das Gesetz so „in Ordnung“?
Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Ehe, Homo-Ehe, Steuern, Ehegatten-Splitting