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Verständigungen in Strafverfahren. Es darf gedealt werden, aber nicht zu viel ...

Heiner Adamski

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Abstract


Zusammenfassung

In der Praxis der Strafverfahren gibt es seit Jahrzehnten Verständigungen zwischen den Gerichten und Verfahrensbeteiligten („Absprache“ oder „Deal“ genannt). Das Bundesverfassungsgericht musste über drei Verfassungsbeschwerden zu dieser Problematik verhandeln. Es hat mit einem Urteil vom 19.03.2013 entschieden, dass die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess verfassungskonform ist. Das Gericht hat aber die herschende Praxis kritisiert und ein erhebliches Defizit beim Vollzug der Regelungen festgestellt. Der Gesetzgeber wurde zur Beobachtung der weiteren Entwicklung und ggfs. zu Eingriffen verpflichtet.

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Strafverfahren, Deal


Literaturhinweise