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Studiengebühren. Das Verbot ist verfassungswidrig

Heiner Adamski

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Abstract


Zusammenfassung

Im Jahre 2001 wurde mit rot-grüner Mehrheit des Bundesgesetzgebers ein Studiengebührenverbot in das Hochschulrahmengesetz aufgenommen. Zulässig waren bzw. sind lediglich Rückmeldegebühren und Gebühren für Zweit- und Langzeitstudien (ca. 40 bis über 200 bzw. 300 bis 1500 Euro pro Semester). Mehrere – besonders unionsgeführte – Bundesländer sind mit dieser Regelung aber nicht mehr einverstanden. Sie planen die Einführung von Gebühren für alle Studiengänge. Ein solcher Schritt ist wegen der nationalen und internationalen Rechtslage kompliziert und unter Fachleuten sowie Hochschullehrern und Studierenden bildungs- und sozialpolitisch strittig. Er ist aber möglich geworden: Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund einer Klage der unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Freistaaten Bayern und Sachsen das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz als verfassungswidrig erklärt.

I. Politische und rechtliche Hintergründe – II. Auszüge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – III. Kommentar

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Studiengebühren, Hochschulen


Literaturhinweise