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Die Besetzung des Vermittlungsausschusses. Streit um die Sitzverteilung

Heiner Adamski

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Abstract


Zusammenfassung

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland schreibt für die Gesetzgebung des Bundes ein sehr kompliziertes Verfahren vor. An ihm sind unter anderem der Deutsche Bundestag als gesamtstaatliche Volksvertretung und der Bundesrat als Vertretung der 16 Länder der Bundesrepublik beteiligt. Zwischen diesen beiden Institutionen kann es zu Differenzen mit der Folge gewisser Blockaden kommen. Sie entstehen besonders dann, wenn die politischen Konstellationen im Bund anders sind als in den Ländern. Im Bundestag kann es Mehrheiten mit einer Dominanz der SPD-Fraktion oder der CDU/CSU-Fraktion und im Bundesrat kann es Mehrheiten von Ländern mit anderen Konstellationen geben. Zur Überwindung von Interessengegensätzen im Gesetzgebungsprozess ist ein Vermittlungsausschuss als gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat vorgesehen. Der Ausschuss besteht aus jeweils16 Mitgliedern des Bundesrates – jedes Land hat eine Stimme – und der gleichen Anzahl von Stimmen aus dem Bundestag. Die Bundestagsstimmen müssen die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen des Bundestages widerspiegeln. Diese fraktionsbezogene Besetzung kann zu einem Problem werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ein Urteil in einem komplizierten Streitfall verkündet.

I. Der Streitfall – II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache – III. Kommentar

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Bundestag, Vermittlungsausschuss


Literaturhinweise