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Die Regelung des Finanzausgleichs ab 2005. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 1999

Heiner Adamski

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Abstract


Aus dem Text

Je nach dem politischen System und der Berechtigung zur Steuererhebung fließen die Steuern/Geldmittel an unterschiedliche Institutionen. Ihre Höhe kann aus historischen und anderen Gründen in den einzelnen Regionen eines Gemeinwesens aber unterschiedlich sein. Als Folge davon sind die Möglichkeiten der politischen Gestaltung nicht einheitlich. Dies wiederum kann zu Unterschieden in den Lebensverhältnissen zwischen einzelnen Regionen führen. Bei einem Anspruch bzw. dem Ziel der Herstellung vergleichbarer Verhältnisse ergibt sich dann die Notwendigkeit sachlich zweckmäßiger und sozial gerechter Aufteilung der Einnahmen und Belastungen... Eine Möglichkeit zur Lösung dieses Problems ist der sog. Finanzausgleich.

Schlagwörter: Bundesländer, Finanzausgleich, Grundgesetz


Literaturhinweise