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Bundeswehreinsätze im Inland?

Heiner Adamski

Volltext: PDF

Abstract


Zusammenfassung

Am 3. Juli 2012 hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts - d.h. mit den Richtern des Ersten Senats und des Zweiten Senats - beschlossen, dass die Bundeswehr im Inland auch mit militärischen Kampfmitteln eingesetzt werden darf. Der Beschluss ist zwar sehr restriktiv, und es wäre ganz falsch zu sagen, dass das Bundesverfassungsgericht "Tür und Tor" für einen Weg zu einem Militärstaat geöffnet hat; aber das Gericht hat einen bislang für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Grundsatz teilweise durchbrochen: Für die innere Sicherheit ist die Polizei auf der Grundlage des Polizeirechts und für die äußere Sicherheit ist die Bundeswehr auf der Grundlage des Wehrrechts zuständig.

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Bundeswehr, Polizei, Grundgesetz, Innere Sicherheit


Literaturhinweise