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Wer wählt wen wie aus? Pfade in das unerschlossene Terrain der Kandidatenaufstellung

Suzanne S. Schüttemeyer

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Abstract


Aus dem Text

Am 22. September dieses Jahres wird ein neuer Bundestag gewählt, der fünfzehnte seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949. Wieder werden sich mehrere tausend Frauen und Männer darum bemühen, ein Abgeordnetenmandat zu erringen. 1998 waren 5065 Kandidaten auf 271 Landeslisten und in 328 Wahlkreisen angetreten; 669 von ihnen gelang der Sprung in den Bundestag. Auf den ersten Blick sind es ganz selbstverständlich die Wähler, die über die Zusammensetzung ihres Parlaments bestimmen; der zweite Blick zeigt aber, dass ihnen nurmehr die letzte Entscheidung zukommt. Bevor sie in der Wahlkabine ihre Kreuze machen können, müssen (neben technisch-organisatorischen und rechtlichen Vorkehrungen) insbesondere die Auslese und Aufstellung der Kandidaten besorgt sein. In den soge nannten „sicheren“ Wahlkreisen und auf den „sicheren“ Listenplätzen stellen diese Nominierungsprozesse faktisch sogar die Endentscheidung dar. Solche Zusammenhänge veranlassten William M. Tweed, einen New Yorker Parteiführer in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts, zu dem berühmt gewordenen Ausspruch: „I don’t care who does the electing, just so I do the nominating.“

Schlagwörter: Parteien, Wahlen, Kandidaten, Bundestag, Parlament


Literaturhinweise