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Das gescheiterte Tariftreuegesetz

Hans-Hermann Hartwich

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Abstract


Aus dem Text

Am 12. Juli 2002 lehnte der Bundesrat mit den Stimmen der CDU/CSU-geführten Länder endgültig das sogenannte „Tariftreuegesetz“ ab. Dieses Gesetz hatte der Deutsche Bundestag am 26.4.2002 mit den Stimmen der Regierungsmehrheit von SPD und Bündnisgrünen verabschiedet. Der Bundesrat wollte schon am 31. Mai nicht zustimmen; Bayern und Sachsen-Anhalt riefen den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Zeitgleich demonstrierten 15.000 Teilnehmer einer gewerkschaftlichen Großkundgebung auf dem nahegelegenen Potsdamer Platz für dieses Gesetz. Die Vermittlung (28.6.2002) blieb ohne Ergebnis. (Quellen v.a.: DAS PARLAMENT, Nr. 24 v.14.6.2002, S. 9; www. tariftreue.de). Lohnt es sich, über ein gescheitertes Gesetzesvorhaben zu berichten? Es lohnt sich. Nicht allein, weil ein solcher Bericht Gelegenheit zur Kritik an Überzeugungen und Taktiken der einen oder der anderen Partei bietet. Vielmehr ist dieses Gesetz Ausdruck einer Krise. Es manifestiert die Erosion der einst stabilen deutschen Arbeitsmarktbeziehungen. Der Tarifvertrag, seit 1918 Kernbestand des deutschen Sozialstaates, verliert im Zeichen der Öffnung nationaler Märkte, dem Zusammenwachsen der EU-Wirtschaften und der Globalisierung, seine Funktionen für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber.

Schlagwörter: Arbeit, Arbeitsbeziehungen, Gewerkschaften, Tarif, Sozialstaat, Globalisierung


Literaturhinweise