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Die Debatte um die geplante Fusion von E.on und Ruhrgas – Ministererlaubnis für Marktmacht?

Michael Münter

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Abstract


Aus dem Text

Unternehmenszusammenschlüsse sind in einer Marktwirtschaft nichts ungewöhnliches. Die Verantwortlichen der sich zusammenschliessenden Firmen erhoffen sich durch die Fusion in der Regel eine bessere Position des neuen Unternehmens auf dem Markt, einen Zuwachs an Produktivität und nicht zuletzt eine Senkung der Kosten. Die Konkurrenten der fusionierenden Betriebe werden den Zusammenschluss zumeist argwöhnisch betrachten, da es unter Umständen zu Einschränkungen des Wettbewerbs auf einem oder mehreren Märkten kommen kann. In der Bundesrepublik Deutschland werden Unternehmenszusammenschlüsse deshalb vom Bundeskartellamt überwacht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Zusammenschluss gegenüber dem Kartellamt anzeigepflichtig. Seit geraumer Zeit sorgt nun der angekündigte und ordnungsgemäß beantragte Zusammenschluss zweier Großunternehmen für Aufsehen: Die Düsseldorfer E.on AG und die Ruhrgas AG mit Sitz in Essen wollen fusionieren. …Die Fusion der beiden Unternehmen würde somit die Marktführer in zwei unterschiedlichen Teilbereichen der Energiewirtschaft zusammenführen. In diesem Zusammenhang ist eine Regelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), umgangssprachlich häufig Kartellgesetz genannt, zu – nicht nur publizistischer – Prominenz gelangt, die sogenannte Ministererlaubnis.

Schlagwörter: Marktwirtschaft, Wettbewerb, Konzern, Ministererlaubnis


Literaturhinweise