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Der Verfassungsentwurf des EU-Konvents im Überblick

Hans-Hermann Hartwich

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Abstract


Aus dem Text

Am 13. Juni 2003 billigte der EU-Reformkonvent mit großer Mehrheit … den Entwurf für eine Europäische Verfassung. Eine Woche später überreichte der Konventspräsident Giscard d’Estaing den Entwurf den Staats- und Regierungschefs der EU. Ab Oktober 2003 soll eine Regierungskonferenz unter italienischer Präsidentschaft beginnen. Geplant ist, dass diese „Konferenz“ vor den nächsten Europa-Wahlen im Juni 2004 abgeschlossen werden kann. Dann könnte die Verfassung den Wählern in einem konkreten Zusammenhang erläutert werden... Der Entwurf besteht aus vier Teilen. Der erste Teil enthält die bekanntesten Neuordnungsvorschläge im institutionellen Bereich. Er definiert Ziele und Zuständigkeiten der EU. Wenn hier die EU als eine „Union der Bürger und Staaten Europas“ bezeichnet wird, so spiegelt dieses staatsrechtliche Kuriosum doch nur den Umstand wider, dass es nach wie vor ein Nebeneinander von Supranationalität und Nationalstaatlichkeit gibt. Das vom Reformkonvent vorgeschlagene Institutionengefüge gibt die Grafik auf S. 348 wieder…

Schlagwörter: EU, Verfassung, Europäische Verfassung, Europa-Wahlen


Literaturhinweise