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Die Alterssicherung der Babyboom-Generation

Richard Hauser

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Abstract


Zusammenfassung

Als Babyboom-Generation werden dabei die Geburtsjahrgänge 1955 bis 1965 betrachtet, die in den Jahren 2020 bis 2032 das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreichen werden. Aufgrund verschiedener Reformen wird künftig das Ziel einer Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter nur noch erreicht werden, wenn Zusatzeinkommen aus der zweiten oder dritten Säule der Alterssicherung erzielt werden. Es droht die Gefahr, dass ein wachsender Anteil der Babyboom-Generation im Alter die Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen muss.

Schlagwörter: Renten; Altersarmut; Alterssicherung; Grundsicherung; Rentenreform


Literaturhinweise