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Die Reform der Betriebsverfassung

Markus M. Müller

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Abstract


Aus dem Text

Das Betriebsverfassungsgesetz soll nach über 28 Jahren in der laufenden Legislaturperiode substantiell neu gefaßt werden. … Es geht um die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer bzw. ihrer Vertretung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Betrieb. Die Befürworter einer Novellierung halten das fast drei Jahrzehnte alte Gesetzeswerk für nicht mehr zeitgemäß. Darüber allerdings, ob es ein Mehr oder ein Weniger an Arbeitnehmer(vertreter)rechten im Betrieb, und damit verbunden auch ein Zugewinn oder Verlust an gewerkschaftlichem Einfluß, braucht, herrscht kein Konsens. Das ist nicht verwunderlich, denn hier geht es für die Arbeitgeber ggf. um neue Kosten und Hindernisse in ihrer unternehmerischen Freiheit, für die Gewerkschaften um die Sicherung ihrer besonderen Stellung in den Betrieben und Unternehmen (und nicht nur als deren Verhandlungspartner in den Tarifauseinandersetzungen), für die Arbeitnehmer um die Wahrung ihrer Beteiligungsrechte und schließlich für Staat und Gesellschaft um die Frage, ob die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen und die Kontrolle wirtschaftlicher Macht noch als zu schützende Bestandteile unserer Wertordnung behandelt werden sollen.

Schlagwörter: Betriebsverfassungsgesetz. Gewerkschaften, Mitbestimmung, Tarifautonomie, Wirtschaftsordnung


Literaturhinweise